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08.07.10

BSI: Kürzung beim Wohngeld ist nicht gerecht

 

Information vom 08.07.2010

·         Wirkung der Wohngeldnovelle 2009 würde wieder rückgängig gemacht

·         Viele Haushalte würden in die Mindestsicherung zurückfallen

·         Streichung der Heizkostenkomponente ist nicht nachvollziehbar

 Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) stellt die haushaltskonsolidierende Wirkung der beabsichtigten Kürzung von Wohngeldleistungen in Frage. „Die beabsichtigte Rückführung der Höhe der Wohngeldleistungen auf das Niveau vor der Wohngeldnovelle 2009 bedeutet, dass insbesondere Erwerbstätige mit Kindern wieder auf die Aufstockung ihres Lebensunterhaltes im Rahmen der Mindestsicherung angewiesen sein werden“, erklärte Jens-Ulrich Kießling, BSI-Vorsitzender und Präsident des Immobilienverbandes IVD, anlässlich der heutigen Anhörung zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2011, bei der auch über Höhe und Ausgestaltung von Wohngeldleistungen beraten wird. Eine Wohngeldkürzung führe lediglich zu einer Verschiebung der Belastung von Haushaltstiteln statt zu einer Haushaltskonsolidierung. Außerdem trage eine Leistungskürzung immer die Gefahr der Konsolidierung zu Lasten der Vertragspartner der Leistungsempfänger in sich, führte Kießling die Kritik seitens der Wohnungswirtschaft weiter aus. Die Wohnungsunternehmen würden weiter verunsichert und bei der Erfüllung ihrer sozialen Aufgaben behindert.

Als vollkommen unverständlich bezeichnete der BSI-Vorsitzende die vollständige Streichung der Heizkostenkomponente vor dem Hintergrund der Energiepreisschwankungen und Ressourcenknappheit. Der zwischen 2008 und 2009 vorübergehend eingetretene Abbau des spekulativ überhöhten Preisniveaus habe an der Tatsache, dass die Preise für Gas, Öl und andere Haushaltsenergie seit 2000 um 80 Prozent gestiegen sei, nichts geändert. „Rund 15 Prozent der gesamten Mietbelastung entfallen heute – wie auch schon im Jahr 2009 – auf die Heiz- und Warmwasserkosten“, so Kießling.

Zusätzlich zur Streichung der Heizkostenkomponente ist geplant, durch Änderung der Höchstbeiträge die Wohngeldleistung linear zu kürzen. Dies führe dazu, dass sich der Wohngeldanspruch im Einzelfall verringert beziehungsweise ganz entfällt. „Mit der Wohngeldnovelle 2009 wurde die acht Jahre lang nicht erfolgte und überfällige Anpassung des Wohngeldes an die gestiegene Wohnkostenbelastung und die Einkommensentwicklung aufgeholt. Die jetzt beabsichtigte Kürzung der Wohngeldleistungen würde nicht nur die seinerzeit vorgenommene Anpassung an die Mieten- und Einkommensentwicklung wieder rückgängig machen, sondern auch eine erforderliche Anpassung an die aktuelle Entwicklung völlig negieren“, lautet die Kritik der BSI.

 

Die Stellungnahme der BSI zur heutigen Anhörung finden Sie unter www.bsi-web.de.

Weitere Informationen über die BSI finden Sie im Internet unter www.bsi-web.de.

 


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