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31.05.10

Eine Pauschalierung der Unterkunftskosten nach SGB II birgt die Gefahr steigender Mietschulden und würde zu steigender sozialer Segregation führen

 

Information vom 31.05.2010

Die Energie- und Nebenkosten sowie die Unterkunftskosten nach SGB II dürfen nach Auffassung des Präsidenten des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Lutz Freitag,  nicht im Rahmen einer bundeseinheitlichen Verordnung pauschaliert werden. Er kritisierte damit die jüngsten Äußerungen des FDP-Politikers Johannes Vogel zur Einführung einer sog. Mietpauschale. Eine solche Pauschale stärke nicht  - wie von der FDP behauptet - die Würde und Eigenverantwortung von ALG II-Empfängern, so Freitag. Das Gegenteil sei der Fall. Die Menschen würden gezwungen, entsprechend der Bedingungen der Pauschale in eine noch billigere Wohnung umzuziehen. Die gebe es in der Regel nur dort, wo schon viele Menschen mit sozialen Problemen wohnen. Die soziale Segregation in den Städten würde verstärkt. Wenn auf dem Wohnungsmarkt keine billigeren Wohnungen vorhanden seien, bestünde durch eine Pauschalierung außerdem die Gefahr steigender Mietschulden.

 

Schon jetzt werde in einige Regionen der Wohnraum knapp, der den Angemessenheitskriterien (Mietobergrenzen und Wohnungsgröße) der Unterkunftskosten nach SGB II entspreche. Mit einer Pauschalierung würde die durch das Gesetz und Rechtsprechung bestehende Pflicht zur Übernahme der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind, beseitigt. Die Angemessenheit der Miete ist in der unübersehbaren Anzahl unterschiedlicher Teilmärkte jeweils anders zu beurteilen, so auch die Feststellung des vtw. Diese Unterschiedlichkeit könne durch Pauschalen nicht gesetzeskonform erfasst werden. Die Vorstellung der FDP, dass die Sozialgerichte durch eine Pauschalierung entlastet würden, sei ebenfalls wirklichkeitsfremd.

 

Kontakt:

Katharina Burkardt

GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Pressesprecherin

Mecklenburgische Str.57

14197 Berlin

Tel.: +49 (30) 82403 151

Fax: +49 (30) 82403 159

E-mail: burkardt@gdw.de

Internet: www.gdw.de

 


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