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04.06.10

Genossenschaften mit Spareinrichtungen bieten attraktive und sichere Anlagemöglichkeit auch in Zeiten der Krise

 

Information vom 04.06.2010

Stiftung Warentest verteilt gute Noten an Wohnungsgenossenschaften

"Gute Zinsen für Genossen": Unter diesem Titel hat die Stiftung Warentest in ihrer neuesten Ausgabe von "Finanztest" (Heft 6/2010) die Möglichkeiten zum Sparen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtungen aufgezeigt. Die Stiftung Warentest stellt den Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung dabei ein positives Gesamturteil aus. Sie verweist auf die guten Angebote, "die im Direktvergleich zu den meisten Bankprodukten sehr attraktive Zinsen bieten" und auf die Sicherheit der Sparanlagen.

Rund 50 Wohnungsgenossenschaften in Deutschland haben eine Spareinrichtung. Das bedeutet: Sie können Einlagengeschäfte tätigen und ihren Mitgliedern Sparkonten, Sparbriefe sowie vergleichbare Produkte anbieten und sie zu marktüblichen Konditionen verzinsen. Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtungen haben eine lange Tradition. Getreu dem Grundsatz "Sparen – Bauen – Wohnen" wurden die ersten Genossenschaften mit Spareinrichtung bereits in den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts gegründet. "Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtungen bieten ihren Anlegern eine große Sicherheit", erläuterte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen."Sie dürfen das Geld nur zweckgebunden zur Finanzierung des eigenen Wohnungsbestandes einsetzen. Kredite an Dritte und Spekulation sind nicht möglich." Als große Sicherheit der Genossenschaften bezeichnet auch "Finanztest" den Wohnungsbestand.

"Genossenschaften brauchen, bevor sie Sparprodukte anbieten, eine Zulassung durch die Aufsichtsbehörde Bafin. Sie gelten somit formal als Kreditinstitut und bieten Einlagen an, jedoch - im Gegensatz zu anderen Banken und Kreditinstituten - keine Girokonten oder Kredite", so der GdW-Präsident. Hier liegt aber auch eine Krux verborgen: Die Bankenabgabe droht auch den Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtungen. Nach derzeitigen Regierungsplänen sollen alle Banken künftig eine Abgabe bezahlen, die in einen Stabilitätsfonds fließen und so in Zukunft mögliche Bankenschieflagen auffangen soll. "Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung gelten formal als Kreditinstitute und wären daher von der Bankenangabe betroffen", erläutere Freitag. "Dies muss in jedem Fall verhindert werden, denn das würde zahlreiche Spareinrichtungen in ihrer Existenz bedrohen."

Im vtw.-Bereich verfügen gegenwärtig drei Wohnungsgenossenschaften über eine solche Spareinrichtung.

 

Das genaue Testergebnis der Zeitschrift "Finanztest" können Sie sich auf der Seite der Stiftung Wartentest als Abonnent kostenfrei herunterladen, für alle anderen Interessenten ist der Artikel kostenpflichtig: http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/test/Sparanlagen-Gute-Zinsen-fuer-Genossen--4047646-4047648/.

 

 

Kontakt:

Katharina Burkardt

GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Pressesprecherin

Mecklenburgische Str.57

14197 Berlin

Tel.: +49 (30) 82403 151

Fax: +49 (30) 82403 159

E-mail: burkardt@gdw.de

Internet: www.gdw.de


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