Berlin – „Die Mittel für die C02-Gebäudesanierung müssen im Haushalt 2010 dringend verstetigt und dürfen nicht - wie jetzt vorgesehen - reduziert werden", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen zu dem am 16.12.2009 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2010.
Darin ist eine Verminderung im Bereich der CO2-Gebäudesanierung um 375 Millionen Euro bei den Verpflichtungsermächtigungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vorgesehen.
„Eine energetische Sanierungsquote im Gebäudebestand, die den CO2-Reduktionszielen der Bundesregierung entspricht, ist nur mit angemessenen Fördermitteln erreichbar", so der GdW-Präsident. Angesichts der Klimaschutzverhandlungen in Kopenhagen sei die geplante Reduzierung politisch widersprüchlich.
2009 wurde durch zusätzliche öffentliche Fördermittel für die Programme der KfW-Bank ein deutlich höheres Kreditvolumen erreicht. Damit konnten rund 550.000 Wohnungen energetisch saniert werden. Das zeigt den großen Erfolg, aber auch den dringenden Bedarf finanzieller Förderung bei der energetischen Sanierung. Gleichzeitig ist dies ein Beleg für die große konjunkturelle Stabilisierungswirkung und die Beschäftigungssicherung in der mittelständischen lokalen Wirtschaft.
„Das, was jetzt die Bundesregierung beschlossen hat, steht also nicht nur im Gegensatz zu den erklärten Klimaschutzzielen, sondern auch zu allen Maßnahmen zur Beschleunigung des wirtschaftlichen Aufschwungs. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages muss daher im Zuge der weiteren Beratung bei diesem Programm dringend eine Korrektur vornehmen", so Lutz Freitag.