1. Stadtumbau muss weitergehen
Der Stadtumbau ist die zentrale Herausforderung der Stadtentwicklung in den neuen Län-dern. Für das Jahr 2010 wurden in der Verwaltungsvereinbarung für die Städtebauförderung entsprechende Mittel eingestellt. Diese Mittel bedürfen der Verstetigung, damit für die am Stadtumbau beteiligten Akteure Planungs- und Finanzierungssicherheit für die anstehenden Aufgaben geschaffen wird.
2. Flankierende Altschuldenregelung ab 2010 für den Erfolg des Stadtumbaus Ost unverzichtbar
Ohne Entlastung von den Altschulden werden die Wohnungsunternehmen nicht in der Lage sein, sich im erforderlichen Umfang am Stadtumbau weiter zu beteiligen. Wer mit Altschul-den belastete Wohngebäude abreißt, muss von diesen Belastungen befreit werden. Der vtw. fordert von der Bundesregierung eine grundsätzliche Regelung zur Entlastung von Altschul-den.
3. Wohnraumförderung stärken und flexibel gestalten
Im Zuge der Föderalismusreform werden den Ländern noch bis zum Jahr 2013 Bundesmittel für die Wohnraumförderung zugewiesen. Diese Mittel bieten die einmalige Chance, im Frei-staat Thüringen ein Wohnungsbauvermögen aufzubauen und so die Wohnraumförderung auch zukünftig auf verlässliche Füße zu stellen. Rückflüsse aus gewährten Förderdarlehen müssen zweckgebunden wieder für die Wohnraumförderung eingesetzt werden. Die Landes-regierung wird vom vtw. aufgefordert, die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen.
4. Klimaschutz und Mietrecht
Die Wohnungsunternehmen wollen ihr umfassendes Engagement für den Klimaschutz fort-führen. Um diese unternehmerische Herausforderung bewältigen zu können, brauchen sie verlässliche rechtliche und ökonomische Rahmenbedingungen. Die Vermieter benötigen mehr Spielraum, um ökologisch und ökonomisch sinnvolle Maßnahmen durchführen zu kön-nen. Der vtw. unterstützt die Vorschläge der Bundesvereinigung der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) zur Novellierung des Mietrechts zu den Themen Duldung von e-nergetischen Sanierungen, Wärmecontracting, Mietnomaden und Schönheitsreparaturen.
5. Schaffung von Wettbewerb und Kostentransparenz auf den Energiemärkten
Nach wie vor hat sich der Wettbewerb auf dem Gasmarkt nur unzureichend ausgebildet. Im wettbewerbsfreien Fernwärmemarkt sind sogar überproportional gestiegene Heizkosten im vermieten Wohnungsbestand gegenüber den erdgasversorgten Liegenschaften zu verzeich-nen. Auch die Begründung für die stetig steigenden Strompreise wirft Fragen auf. Der vtw. fordert deshalb eine stärkere Preisaufsicht und mehr Kostentransparenz durch Bund und Land gegenüber den Strom-, Gas- und Fernwärmeversorgungsunternehmen auszuüben.
6. TV- und Rundfunkempfang müssen finanziell erschwinglich bleiben
Der vtw. fordert, dass frei empfangbare TV-Programme ohne Zusatzgebühr digital empfang-bar bleiben müssen. Eine Verschlüsselung digitaler Free-TV-Programme ist nicht nur mit den Grundsätzen des Rundfunkstaatsvertrages nicht vereinbar, sondern es wirkt auch als Brem-se beim Umstieg auf die gewünschte digitale Vollversorgung. Ebenso fordert der vtw. einen Verzicht auf die Forderung nach einer zwangsweisen Adressierbarkeit aller Rundfunkemp-fänger nach dem Beispiel der internetfähigen PC.
7. Ablehnung der Einführung von Wohnpauschalen für die Empfänger von Hartz IV
Nach der gesetzlichen Regelung des SGB II haben die Leistungsempfänger gegenwärtig Anspruch auf die Übernahme der tatsächlichen Aufwendungen, soweit diese angemessen sind. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müssen die Regelsätze für die Hartz IV-Bezüge bis zum Jahresende auf eine neue Berechnungsgrundlage gestellt werden. In diesem Zusammenhang wird von verschiedenen Organisationen die Einführung von Wohnpauschalen gefordert. Nach Ansicht der organisierten Wohnungswirtschaft würde eine solche Maßnahme zur Verstärkung der Segregationsprozesse in den Städten führen. Durch die Konzentration von immer mehr Menschen mit geringem Einkommen in bestimmten Wohnquartieren verstärken sich die dort bereits vorhandenen sozialen Probleme. Auf Grund der vorhandenen unterschiedlichen Voraussetzungen für die Versorgung mit Wohnraum in den einzelnen Kommunen, Landkreisen und Bundesländern ist eine gerechte Pauschalie-rung nicht möglich.