Nach derzeitiger Rechtslage erhalten Hartz IV-Empfänger die tatsächlichen Kosten der Unterkunft inkl. Betriebs- und Heizkosten erstattet, soweit diese Kosten angemessen sind
Entsprechend einem aktuellen Vorschlag einer vom Bundesarbeitsministerium geleiteten Arbeitsgruppe an die Bundesländer und die kommunalen Spitzenverbände soll die konkrete Ausgestaltung der Frage, was als angemessene Wohnkosten erachtet wird, zukünftig den Kommunen obliegen.
Für alle, die sich täglich mit den Wohnkosten für Hartz IV Empfänger beschäftigen, erstaunt ein solcher Vorschlag, da es in jeder Kommune bzw. Landkreis seit 2005 Verwaltungsvorschriften mit entsprechenden Kriterien für die Prüfung der Angemessenheit gibt, wobei diese Kriterien oft in erheblicher Weise voneinander abweichen. Ein weiteres Expertengremium, das Vorschläge zur Gemeindefinanzierung erarbeitet, soll angeregt haben, den Wohnraum für Alleinstehende auf 25 m² zu begrenzen.
„Eine solche Pauschalierung der Wohnfläche ist völlig praxisfremd, da solche Wohnungen bei unseren Mitgliedsunternehmen kaum vorhanden bzw. belegt sind“, kommentiert vtw.-Chef Hans-Joachim Ruhland.
„In 5 Sachstandsberichten an die Landesregierung haben wir immer wieder darauf hingewiesen, dass es bei kleinen Wohnungen entsprechend den regionalen Besonderheiten auch zu einer Differenzierung der Wohnfläche kommen muss und nicht pauschale Annahmen zu treffen sind. Richtigerweise wird nun die geforderte Wohnungsgröße von 25 m² von einigen Medien mit Gefängniszellen verglichen. Wir wollen aber eine Integration unserer sozial schwachen Mitbürger bei entsprechender Durchmischung der Quartiere und wir warnen vor überzogenen Forderungen nach Umzügen und Erwartungen an die Reduzierung der Wohnkosten, denn auch die Umzugskosten von mehreren Tausend Euro müssen letztendlich die Kommunen bezahlen.“, so Ruhland.
Der vtw. hat derzeit 201 Mitgliedsunternehmen, die in Thüringen rd. 290.000 Wohnungen bewirtschaften. Fast jeder 2. Thüringer Mieter wohnt bei einem Mitgliedsunternehmen des Verbandes, der für seine Mieter für „gutes und sicheres Wohnen“ eintritt.