Der vtw. begrüßt die heutige Entscheidung des BGH, dass eine Steigerung des Heizölpreises nicht im Automatismus eine Erhöhung des Gaspreises bei den Vertragskunden nach sich ziehen darf.
Bereits seit Jahren kritisiert der vtw. die Anbindung des Gaspreises an den Ölpreis als unverhältnismäßige Benachteiligung der Endkunden. Der Gasmarkt ist bereits seit vielen Jahren selbst in der Lage, angemessene Preise zu generieren. Es bedarf nach unserer Ansicht keiner Preiskopplung an den spekulativen Ölmarkt.
Mit der Entscheidung des BGH erwartet der vtw. mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt sowie mehr Preistransparenz.
Von dieser Entscheidung muss nach Ansicht des vtw. auch die Preisgestaltung für die Fernwärme partizipieren, die in den neuen Bundesländern bei der Wärmeversorgung eine besonders große Rolle spielt. Die Fernwärme, die der Preisbindung an den Gaspreis unterliegt, wird nach Ermittlungen des vtw. an vielen Standorten ebenfalls noch zu teuer angeboten.
Der vtw. wird aufmerksam die Reaktionen der Gasversorger beobachten. Erwartet wird zukünftig eine moderate und ursachengerechte sowie transparente Preisbildung der Versorger unter Berücksichtigung des heutigen BGH-Urteils.
Im vtw. sind 201 Mitgliedsunternehmen organisiert, die einen Wohnungsbestand von rd. 280.000 Wohnungen bewirtschaften.
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Rainer Nowak
Referent Technik
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