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Stellungnahme des GdW zum RefE einer Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung

Mit dem Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter vom 17. Oktober 2017 wurden für Wohnimmobilienverwalter erstmals eine gewerberechtliche Erlaubnispflicht in § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 der Gewerbeordnung eingeführt. Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist unter anderem der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Darüber hinaus schreibt das Gesetz für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter eine Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung vor.

Der Verordnungsentwurf zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung regelt die Einzelheiten, insbesondere zu den Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung und zur Ausgestaltung der neuen Weiterbildungspflicht.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 23. Oktober 2017 die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eingeleitet.