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Aktuell: BGH zu Rauchwarnmelder

Der BGH hat mit Urteil vom 11.05.2022, AZ VIII ZR 379/20 (veröffentlicht am 08.06.2022), entschieden, dass die Mietkosten von Rauchwarnmelder keine Betriebskosten sind. Es handelt sich hierbei um nicht umlagefähige Anschaffungskosten. Eine Gesetzeslücke etwa in der Betriebskostenverordnung liege nicht vor. Die Wartungskosten sind weiterhin umlegbar. Bei Kauf können die Kosten weiterhin als Modernisierungskosten auf die Miete anteilig umgelegt werden. Damit hat der BGH leider die Entwicklung in der Literatur und Rechtsprechung der letzten Jahre bestätigt.

BGH Urteil
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GdW Rundschreiben
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Justiziarin /
Referentin Recht
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