Aufhebung der Schriftformerfordernisse im Genossenschaftsgesetz im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV
Es liegt ein Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform vor. Danach sollen manche Regeln digitaler, Schwellenwerte verändert und die genossenschaftliche Rechtsform vor Missbrauch geschützt werden.
Die darin enthaltenen Vorschläge zur Abschaffung der meisten zwingenden Schriftformerfordernisse werden weitgehend vorgezogen. Sie können somit bereits zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Der FA Recht des GdW wird im November über die Auswirkungen im Detail noch beraten, ebenso darüber, inwiefern und wann die GdW-Mustersatzung entsprechend angepasst wird. Dies betrifft im Wesentlichen die Frage, ob die in der aktuellen Mustersatzung (Stand September 2022) enthaltenen Schriftformerfordernisse aufgehoben bzw. hin zur Textform geändert werden sollen.
Besondere Eile erscheint aufgrund der vorgesehenen Übergangsregelungen insoweit jedoch in den meisten Fällen nicht geboten. Insofern kann es sich anbieten, die weiteren gesetzlichen Änderungen, die in Vorbereitung sind, abzuwarten.
Ihr Kontakt

RAin Claudia Dithmar
Justiziarin /
Referentin Recht
Telefon: +49 361 34010-216
E-Mail: claudia.dithmar [at] vtw.de