Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Am 28.06.2025 tritt das sog. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft.
Ziel des Gesetzes ist eine diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen für Produkte und Dienstleistungen unter anderem im elektronischen Geschäftsverkehr.
Das bedeutet: Werden Dienstleistungen oder Produkte im Internet oder über Mieterportale angeboten, ist das Erfordernis eines barrierefreien Zugangs zu prüfen.
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RAin Claudia Dithmar
Justiziarin /
Referentin Recht
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