Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Bis zum 28.06.2025 ist das sog. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umzusetzen.
Ziel des Gesetzes ist eine diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen an Produkten und Dienstleistungen u. a. im elektronischen Geschäftsverkehr.
Das bedeutet: Werden Dienstleistungen oder Produkte im Internet oder über Mieterportale angeboten, ist das Erfordernis eines barrierefreien Zugangs zu prüfen.
Ihr Kontakt

RAin Claudia Dithmar
Justiziarin /
Referentin Recht
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