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BGH- Urteil: Kosten des Müllmanagements sind als Betriebskosten umlagefähig

Die Kosten eines externen Dienstleisters für die regelmäßige Kontrolle der Restmüllbehälter des Mietobjekts auf Einhaltung der satzungsmäßigen Vorgaben für die Mülltrennung und für die bei fehlerhafter Abfalltrennung erfolgende Nachsortierung von Hand sind im Wohnraummietverhältnis gemäß § 2 Nr. 8 BetrKV auf den Mieter umlegbare Betriebskosten, so das BGH Urteil vom 05.10.2022 AZ VIII ZR 117/21.

BGH-Urteil
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