Der Gebäudetyp e
Der Gebäudetyp e ist in aller Munde, meist versteht man darunter einen „einfachen“ Gebäudetyp, der abweichend von den allg. anerkannten Regeln der Technik nicht alle DIN-Normen erfüllen muss, um das Bauen im Bestand als auch im Neubau zu erleichtern.
Vom Bundesjustizministerium gibt es den Referentenentwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) vom 21.06.2024. Dieses Gesetz soll die Rechtssicherheit zwischen der Anwendung von sicherheitsrelevanten Normen und Komfort- und Ausstattungsmerkmalen erhöhen.
Zudem gibt es eine Leitlinie und Prozessempfehlung (BMWSB – Startseite – Der Gebäudetyp E (bund.de) vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, die am 11.07.2024 veröffentlicht wurden. Sie soll bei der Anwendung des “einfachen Bauens” unterstützen. Der Leitfaden gibt Projektbeteiligten Hinweise, wie Vereinbarungen für Architekten- und Bauverträge formuliert werden können. Er erläutert auch die Aufklärungspflicht der Planer/Unternehmer und gibt anhand einiger Planungsbeispiele Aufklärungsinhalte und Vertragsformulierungen an die Hand. Ziel der Aufklärung ist es, die Bauherrin so fachkundig zu machen, dass sie eigenverantwortlich entscheiden kann, ob sie die Abweichung zu Gunsten von Kosteneinsparungen befürwortet.
Ihr Kontakt

Antje Schmidt
Referentin Prozessmanagement Planung / Bau / Energie
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