GDW-Information vom 14.08.2024 zur Abgabe der finalen Selbsterklärung nach § 30 Abs.1 Nr. 2 StromPBG/§ 22 Abs. 1 Nr. 2 EWPBG:
Es sind zwischenzeitlich viele Fragen zur Abgabe von finalen Selbsterklärungen bzw. zur Mitteilung an den Übertragungsnetzbetreiber (Transparenzerklärung) nach § 30 Abs. 1 StromPBG, § 30a Abs. 2 StromPBG und/oder §...