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Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme

GdW-Rundschreiben vom 23. und 28.11.22 zu den Preisbremsen ab März 2023, die dann rückwirkend zum Januar gelten sollen. Die Höhe der Brutto-Arbeitspreise orientiert sich daran, was als neues „Normal“ angesehen wird. Das Gesetz wurde am 25.11.2022 im Umlaufverfahren durch das Bundeskabinett beschlossen und soll am 01.12.2022 in erster Lesung im Bundestag beraten werden.
Vermieter müssen die Entlastungen, die sie über die Lieferanten erhalten, im Rahmen der Betriebskostenabrechnung berücksichtigen. In bestimmten Konstellationen müssen Vermieter zudem die festgelegte Betriebskostenvorauszahlung senken. Z.B. dann, wenn der Vermieter seit Januar dieses Jahres die Betriebskostenvorauszahlung bereits im Hinblick auf die steigenden Preise erhöht hat, sofern die Senkung nicht weniger als 10 % des zu zahlenden Abschlags betragen würde.

GdW Rundschreiben vom 23.11.22
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Stellungnahme GdW
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GdW Rundschreiben vom 28.11.22
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Gesetzentwurf
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Ihr Kontakt

Antje Schmidt
Referentin Prozessmanagement Planung / Bau / Energie
Telefon: +49 361 34010-223
E-Mail: Antje.Schmidt [at] vtw.de