Einstellung der EH55-Neubauförderung zum 01. Februar 2022
Am 4. November 2021 hat das Bundeswirtschaftsministerium darüber informiert, dass zum 1. Februar 2022 die Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingestellt wird.
Die Bundesregierung hat am 22.09.2021 beschlossen, die für die Gebäudeförderung bereitgestellten Mittel für 2021 nochmals um 11,5 Milliarden Euro auf insgesamt bis zu 18 Milliarden Euro zu erhöhen. Gleichzeitig aber auch, die bestehende Fördersystematik der BEG mit Blick auf die Fördereffizienz hin zu überprüfen und anzupassen.
Dies bedeutet, dass vorhandene Fördermittel gezielt dort eingesetzt werden sollen, wo Treibhausgas-Minderungen zur Erreichung der Sektorziele am notwendigsten sind und einen größtmöglichen, sichtbaren Beitrag zur Emissionsminderung leisten. Dem ist nun die Förderung nach EH-55 für den Neubau zum Opfer gefallen.
Die Bundesregierung hat versichert, dass Anträge für das Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubau noch bis 31. Januar 2022 gestellt werden können, wobei das Datum der Antragstellung maßgeblich ist.
Die EE-Klassen (Effizienzhaus/-gebäude 55 EE) und die Nachhaltigkeits-Klasse (Effizienzhaus 55 NH) werden ebenfalls eingestellt. Das Effizienzgebäude 55 NH wird für den Neubau nicht eingeführt.
Der GdW ist dazu bereits in intensiven Gesprächen mit den Koalitionären. Es besteht Hoffnung, dass diese Entscheidung der alten Bundesregierung im Rahmen der Ampel-Verhandlungen entschärft werden könnte.
Über die Entwicklungen werden wir Sie weiter informieren.