GdW Information zum Ende der Betriebskostenumlage für den Breitband-/TV-Anschluss zum 30.06.2024
Muster für Mieterinformation und BMF-Anfrage zu Vertragsmodellen
Die bisherige Umlage für den Breitbandanschluss, einschließlich TV-Entgelte, läuft gemäß dem zum 01.12.2021 in Kraft getretenen Telekommunikationsmodernisierungsgesetz auch für Bestandsanlagen endgültig zum 30.06.2024 aus. Der GdW hatte über Handlungsoptionen bereits in seiner Arbeitshilfe 89 aus Mai 2022 sowie in mehreren virtuellen Veranstaltungen umfassend informiert.
Abweichend vom GdW-Rundschreiben am 13.02.2024 legt der GdW, wie damals am selben Tag angekündigt, nach erneuter steuerlicher Prüfung ein angepasstes Muster für eine Mieterinformation vor. Der Text ist um Passagen, die als steuerschädliche Werbung ausgelegt werden könnten, gekürzt. Wir empfehlen, dass Wohnungsunternehmen, die die erweiterte Gewerbesteuerkürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG in Anspruch nehmen, sich an dem angepassten Muster orientieren. Der Breitbandverband ANGA hat seine Zustimmung für das zunächst kommunizierte Musterschreiben und das Eckpunktepapier zurückgezogen.
Ergänzend informiert der GdW über eine aktuelle gewerbesteuerliche Bewertung von Vertragsmodellen durch das BMF nach Wegfall der betriebskostenrechtlichen Umlagefähigkeit.
Ihr Kontakt

Uta Thiel
Referentin Digitalisierung/Neue Technologien
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