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GdW Rundschreiben zu Änderungen im BauGB

Das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und Weitere wurden über das „Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht” geändert, die Novelle tritt am 01.02.2023 vollständig in Kraft. Zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien hat der Bundestag Änderungen im §35 sowie Ergänzungen im §249 BauGB beschlossen. Im Fokus stehen die Ausweisung zusätzlicher Flächen für Solaranlagen, die Erhöhung der Speichermöglichkeiten für Wasserstoff sowie der Ausbau erneuerbarer Energien durch Windkraftanlagen. Darüber hinaus wurden die Abstandsflächen von Windanlagen im Außenbereich zu Gebäuden mit Wohnnutzungen auf mindestens 2-fache Höhe der Windenergieanlage definiert.

GdW Rundschreiben
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Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht
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Ihr Kontakt

Antje Schmidt
Referentin Prozessmanagement Planung / Bau / Energie
Telefon: +49 361 34010-223
E-Mail: Antje.Schmidt [at] vtw.de