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Gesetzentwurf zur Änderung des Wohnraummietrechts

Das Bundeskabinett hat heute weitere Änderungen des Wohnraummietrechts vorgeschlagen. Der vom Bundesminister der Justiz vorgelegte Entwurf sieht insbesondere vor, Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zur Wohnraummiete umzusetzen, die sich mit dem Mieterschutz befassen.

Vorgeschlagen wird unter anderem eine Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von derzeit 15 % auf 11 % in angespannten Wohnungsmärkten sowie den Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von sechs auf sieben Jahre auszuweiten.

Es ist unwahrscheinlich, dass der Deutsche Bundestag dieses Gesetz noch verabschieden wird.

GdW Rundschreiben
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Gesetzentwurf der Bundesregierung
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RAin Claudia Dithmar
Justiziarin /
Referentin Recht
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