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Kein Weisungsrecht der Generalversammlung an den Vorstand einer Genossenschaft – vtw setzt sich auf Landesebene ein

Hintergrund: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform sieht Weisungsrecht vor!

Wir nehmen Bezug auf den am 04.07.2024 vom Bundesjustizministerium veröffentlichten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform. Unser Spitzenverband, der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., hat hierzu eine Stellungnahme verfasst (Näheres hier).

Grundsätzlich begrüßen wir die meisten vorgesehenen Neuregelungen.

Ein besonderes Augenmerk richten wir momentan auf den im Referentenentwurf enthaltenen Vorschlag zur Änderung des § 27 Abs. 1 Satz 3 GenG n.F.. Hiernach soll der Vorstand einer Genossenschaft per Satzungsregelung an Weisungen der Generalversammlung oder eines aus der Mitte der Generalversammlung gebildeten Entscheidungsgremiums gebunden werden können.

Diese vorgesehene Neuregelung lehnen wir entschieden ab. Auch in der AG Genossenschaften des vtw wurde dieser Punkt diskutiert und einstimmig abgelehnt.

Wir haben zwischenzeitlich unsere Aufsichtsbehörde und gleichzeitig Genossenschaftsreferentin des Freistaates Thüringen beim Thüringer Wirtschaftsministerium angeschrieben (vgl. Schreiben hier) mit der Bitte, unsere Auffassung auf Landesebene einzubringen. Diese hat uns Ihre Unterstützung zugesagt und unsere Auffassung zwischenzeitlich auch in der Bund-Länder-Sitzung der Genossenschaftsreferenten Ende September 2024 kommuniziert.

Auf Bundesebene hat sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohnungsgenossenschaften des GdW mit einer Stellungnahme zur Beibehaltung der Leitungsautonomie des Genossenschaftsvorstandes vom 26.09.2024 an den Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (vgl. hier) gewandt.

Wir halten Sie über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden.

Ihr Kontakt

RAin Claudia Dithmar
Justiziarin /
Referentin Recht
Telefon: +49 361 34010-216
E-Mail: claudia.dithmar [at] vtw.de