Kommunale WU´s: Befreiung kleiner und mittlerer kommunaler und öffentlicher Unternehmen von der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD
Anhörung des Rechtsausschusses am 16.10.2024
Wir möchten Sie über die weiteren Aktivitäten in oben genannter Sache informieren.
Die beigefügte gemeinsame Stellungnahme der Kommunalen Spitzenverbände, des VKU und des GdW vom 11.10.2024 wurde im Vorfeld der Anhörung des Rechtsausschusses am 16.10.2024 wegen einer bundesgesetzlichen Befreiung kleiner und mittlerer kommunaler und öffentlicher Unternehmen von der Nachhaltigkeitsberichterstattung an die Berichterstatter des Bundestages gesandt. Es wird damit gemeinsam für eine solche einheitliche Regelung, wie sie auch der Bundestag mit 16:0 Stimmen beschlossen hat, geworben. Die Verbände haben zur weiteren Untermauerung der Notwendigkeit auch noch einmal die Struktur der Wohnungsunternehmen im GdW entsprechend der Kriterien des HGB näher untersucht.
Gleichzeitig wurde der Präsident der Wirtschaftsprüferkammer, Herr WP/StB Andreas Dörschell, mit ebenfalls beigefügtem Schreiben vom 10.10.2024 gebeten, sich im Rahmen der Anhörung des Rechtsausschusses für eine bundesgesetzliche Regelung einzusetzen.
Die Unterlagen können Sie nebenstehend einsehen.
Wir werden Sie weiter über die Entwicklung informieren.
Ihr Kontakt

RAin Claudia Dithmar
Justiziarin /
Referentin Recht
Telefon: +49 361 34010-216
E-Mail: claudia.dithmar [at] vtw.de