Mitglied werden
Ordentliche Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder des Verbandes können sein:
a) eingetragene Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsunternehmen anderer Rechtsformen sowie Gemeinden mit eigenem Wohnungsbestand, die jeweils dem Genossenschaftswesen dienen,
b) ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform solche Unternehmen oder andere Vereinigungen, die sich ganz oder überwiegend in der Hand eingetragener Wohnungsgenossenschaften befinden oder die dem Genossenschaftswesen dienen.
Außerordentliche Mitgliedschaft
Außerordentliche Mitglieder des vtw können Unternehmen und Institutionen werden, die in verschiedenster Art Güter und Dienstleistungen für Wohnungs- und Immobilienunternehmen anbieten und durch ihre Mitgliedschaft die ideellen und interessenpolitischen Ziele sowie die sonstige verbandliche Arbeit zum Nutzen der Mitglieder und Mitgliedunternehmen des vtw unterstützen möchten.
Vorteile einer Mitgliedschaft
Mitgliedschaft in der MFA
Ihr Kontakt

Ines Bärwald
Vorstandssekretariat
Chefsekretärin
Telefon: +49 361 34010-220
E-Mail: ines.baerwald [at] vtw.de