Neuer Gesetzesentwurf zur Stärkung der Genossenschaften
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform hat das Bundesministerium der Justiz neue Regelungen zur Verbändeanhörung vorgelegt, mit denen die Digitalisierung bei Genossenschaften gefördert, die Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform weiter gesteigert und die Rechtsform vor Missbräuchen geschützt werden soll. Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft begrüßt in ihrer Stellungnahme die Ziele und viele Vorschläge des Entwurfs.
Sehr kritisch sind allerdings die im Entwurf enthaltenen Vorschläge zur Anhebung der Schwellenwerte in Bezug auf die Jahresabschlussprüfung zu bewerten. Eine damit verbundene weitere Aufweichung des genossenschaftlichen Prüfungssystems würde die wichtigen und richtigen Bestrebungen zum Schutz der Rechtsform konterkarieren. Dies könnte zu einem erheblichen Reputationsschaden für die Rechtsform der Genossenschaft führen. Aus diesem Grund sind diese Vorschläge strikt abzulehnen.
Ein weiterer Vorschlag aus dem Entwurf würde einen massiven und nicht erklärbaren Eingriff in die Struktur der genossenschaftlichen Rechtsform bedeuten: Danach soll die Satzung künftig regeln können, dass der Vorstand an Weisungen der Generalversammlung oder eines aus der Mitte der Generalversammlung gebildeten Entscheidungsgremiums gebunden ist. Fakt ist: Das Genossenschaftsgesetz enthält seit langem sehr ausgewogene Regelungen zum Schutz der Rechte der Mitglieder. Das ist auch gut so und macht die allseits bekannte Stabilität und Attraktivität der Rechtsform aus. Wenn es aber um die Leitung des operativen Geschäfts geht, dann ist dies die zentrale Aufgabe des Vorstandes. Wenn dies aufgeweicht würde, dann würden die gesamte Rechtsform der Genossenschaft und ihre Wettbewerbsfähigkeit massiv leiden. Alle berechtigten und begrüßenswerten Bemühungen im Referentenentwurf, die Rechtsform attraktiver zu machen, würden so konterkariert und gefährdet. Deshalb darf dieser Vorschlag keinesfalls weiter verfolgt werden. Die Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf finden Sie nebenstehend.
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RAin Claudia Dithmar
Justiziarin /
Referentin Recht
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