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Rahmenvereinbarung zwischen GdW und Kabelverband FRK zum Glasfaser-Vollausbau

Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) und der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen haben für den Netzausbau mit Glasfaser innerhalb von Gebäuden (FTTH) einen gemeinsamen Muster-Rahmenvertrag entwickelt. Der Vertrag beruht auf der langjährigen Partnerschaft der im GdW organisierten Wohnungsunternehmen und den zahlreichen kleinen und mittelständischen Netzbetreibern des FRK, die auf der Netzebene 4 in Gebäuden aktiv sind. Der neue Vertrag spiegelt insbesondere den Gedanken des Open Access wider.

Nach über einjährigen Verhandlungen legen der GdW und der Kabelverband FRK eine Musterregelung über einen Vier-Faser-Vollausbau durch FRK-Mitgliedsunternehmen vor. Das Verhandlungsergebnis wurde von den Mitgliedern des GdW-Fachausschusses „Wohnungswirtschaft 4.0“ einstimmig befürwortet. Die in der Regelung durchgesetzten wohnungswirtschaftlichen Positionen gehen teilweise über den mit der Telekom vereinbarten Mindeststandard hinaus. Das Rundschreiben des GdW und das Erläuterungspapier finden Sie nebenstehend zum Download.

Der FRK wird seinen Mitgliedsunternehmen empfehlen, diese Musterregelung Wohnungsunternehmen anzubieten. GdW und FRK haben dazu am 09.09.2023 einen gemeinsamen Pressetext veröffentlicht, siehe nebenstehende Pressemitteilung. Verhandlungen des GdW über weitere Modelle, wie zum Beispiel die Nutzung von Glasfasernetzen der Wohnungsunternehmen durch FRK-Unternehmen, sind derzeit nicht vorgesehen.

Aktuell laufen Verhandlungen des GdW mit weiteren Anbietern und deren Verbänden.

Mustervereinbarung Glasfaserausbau FRK-GdW
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Erläuterungen zur Vereinbarung
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Pressemitteilung GdW
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Rundmail GdW
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Ihr Kontakt

Uta Thiel
Referentin Digitalisierung/Neue Technologien
Telefon: +49 361 34010-213
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