Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien – ThStBauFR)
Im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 19/2021 vom 10. Mai 2021 wurden die aktuellen Städtebauförderrichtlinien des Freistaates Thüringen veröffentlicht. Diese treten rückwirkend zum 01. Januar 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft. Im Wesentlichen stimmen diese Richtlinien mit den bisherigen überein.
Neu aufgenommen wurden die Bund-Länder-Programme (BL-Programme):
- Zukunft Stadtgrün
- Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“
- Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortsteilkerne
- Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten
- Teil Rückbaumaßnahmen
- Teil Aufwertungsmaßnahmen
- Investitionspakt „Sportstättenförderung“
Die bisherigen Bund-Länderprogramme werden abfinanziert. Antragstellungen danach sind nicht mehr möglich.