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ThürModR – Mietwohnungen

Im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 22 vom 31. Mai 2021 wurde die aktuelle Richtlinie zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen für das Programmjahr 2021 (ThürModR – Mietwohnungen) veröffentlicht. Die Richtlinie tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft. Inhaltlich ist die aktuelle Richtlinie im Wesentlichen deckungsgleich mit der Richtlinie 2018-2020 (Fördertatbestände, Miethöhen, Kostenobergrenzen u.v.a.m.).