TKMoG – aktualisierte und erweiterte FAQ-Liste
Mit Inkrafttreten des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes (TKMoG) müssen Wohnungsunternehmen einiges beachten. Der GdW hat zahlreiche Fragestellungen zu den Auswirkungen des TKMoG bspw. auf Mietverträge, Betriebskostenabrechnungen, Finanzierungsmöglichkeiten von Glasfaserinfrastruktur und Verträge mit Netzbetreibern in einer aktualisierten und erweiterten FAQ-Liste zusammengestellt.
Wohnungsunternehmen wird weiter empfohlen, alle vertraglichen Offerten ohne Zeitdruck gründlich zu prüfen und zu vergleichen. Ein unmittelbarer Entscheidungsbedarf besteht aufgrund des Bestandsschutzes für die Umlagefähigkeit bis zum 30.06.2024 vorrangig nur bei kupferbasierten Anlagen mit einem Errichtungstermin nach dem 01.12.2021 sowie bei aktuellen Ausschreibungen und zeitnah auslaufenden Betreiberverträgen.
Die vorliegende zweite FAQ-Liste beinhaltet ergänzte und überarbeitete Empfehlungen und Hinweise für Wohnungsunternehmen. Es handelt sich dabei um ein “lebendes” und nicht finales Dokument. Aktuelle strategische Empfehlungen stehen unter dem Vorbehalt einer am 18.11.2021 erwarteten BGH-Entscheidung zu der Frage, ob die bisherige Abrechnung von Sammelinkassoverträgen über die Betriebskosten mit EU- und Telekommunikationsrecht vereinbar ist.

Uta Thiel
Referentin Digitalisierung/Neue Technologien
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