TKMoG tritt am 01.12.2021 in Kraft – FAQ-Liste erarbeitet
Das vom Bundestag am 22.04.2021 beschlossene Telekommunikationsmodernisierungsgesetz wurde auch vom Bundesrat trotz erheblicher Bedenken am 07.05.2021 bestätigt. Damit läuft die derzeitige Umlagefähigkeit bei bestehenden Anlagen zum 30.06.2024 aus. Für Neuanlagen, die nach dem 01.12.2021 in Betrieb gehen, gibt es nur noch eine auf reine Glasfaservernetzungen zeitlich und finanziell begrenzte Umlageoption in Form eines „Glasfaserbereitstellungsentgelts“.
Als gemeinsamer großer Erfolg ist zu werten, dass im Endspurt des Gesetzesverfahrens insbesondere eine Klarstellung bei der Modernisierungsumlage, eine Sonderkündigungsregelung für alle Bezugsverträge von Wohnungsunternehmen und mit ihm verbundene Unternehmen sowie im Rahmen einer Entschließung des Bundesrats eine Option auf einen nichtdiskriminierenden Entgeltmaßstab bei der Mitnutzung von Gebäudeinfrastrukturen für wohnungsverbundene Netzbetreiber erreicht wurde.
In der Folge haben die Änderungen hohe strategische Auswirkungen, da vielfach bisherige Gestaltungen von Vereinbarungen von Wohnungsunternehmen und Netzbetreibern unattraktiv oder unmöglich geworden sind. Zudem sind zahlreiche Rechts- und Vertragsfolgen unklar. Eine erste kritische Bestandsaufnahme haben die Mitglieder des Begleitkreises sowie die GdW-Fachausschüsse Recht und Wohnungswirtschaft 4.0 am 12.05.2021 vorgenommen. Erste Fragen und Antworten sind als “FAQ” dokumentiert. Die Liste wird fortgeschrieben.
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Uta Thiel
Referentin Digitalisierung/Neue Technologien
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