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Umsetzung der EnSikuMaV

Zur Umsetzung der am 01.09.2022 in Kraft getretenen Kurzfrist-Energieversorgungssicherungs-Maßnahmen-Verordnung (EnSikuMaV) für leitungsgebundene Gas- und Wärmebelieferte Gebäude seht die GdW-Information 165 zur Verfügung. 

Aufgrund der derzeitigen Preisanpassungen der Gas-bzw. Wärmelieferanten werden sowieso viele Briefe bis Ende des Jahres versendet werden müssen, die spezifische Nebenkosten-Vorauszahlungsanpassungen für die Mieter anhand ihres Verbrauches enthalten.

Wenn diese Schreiben sowieso erfolgen müssen, empfehlen wir diese zeitlich individuell notwendigen Schreiben um Informationen nach §9 EnSikuMaV zu ergänzen mit

  • den voraussichtlichen Kosten mit dieser Preisanpassung für die kommende Heizperiode entsprechend dem Verbrauch und der Kosten der letzten Abrechnungsperiode. Der wohnungsspezifische Kostenfaktor für Wohngebäude mit mindestens 10 Wohneinheiten kann aus den gebäudespezifischen aktuell angekündigten Kosten durch gebäudespezifische Kosten der letzten Abrechnungsperiode überschläglich ermittelt werden.
    Der geforderte „Grundversorgungstarif für Erdgas“ ist hierbei in Abhängigkeit der tatsächlichen Wärmeversorgung kritisch zu hinterfragen – der sinnvolle repräsentative Preis des Versorgers entspricht der jeweiligen aktuellen Preisanpassung zum individuellen Stichtag.
    Erwähnen sollte man das diese Schätzung nicht klimabereinigt ist (sein kann), da die Temperaturen des Winters 2022/2023 unbekannt sind. Zudem berücksichtigt es nicht den Warmwasserverbrauch. Es sind überschlägliche Hinweise für das aktuelle Kostenniveau bei gleichem Verbrauch.
  • zum rechnerischen Einsparpotential mit 6%/1K als pauschalen Schätzwert sowie zur
  • Beratungsübersicht der Verbraucherzentrale Thüringen Beratungsübersicht | Verbraucherzentrale Thüringen (vzth.de) und
  • auf www.energiewechsel.de hinweisen.

Diese Informationen können neben dem Wege des Briefversandes auch mit den, vom vtw für die Heizkostenverordnungsnovelle empfohlenen, allgemein eingeholten Mailadressen erfolgen sowie auf einem Webportal oder einer Mieter-App. Grundlage sind jeweils die gebäudespezifischen Informationen der Gas- oder Wärmelieferantens, die voraussichtliche Zeitschiene der Kommunikationserfordernisse sollte kurzfristig abgestimmt werden. Für die Ermittlung des wohnungsspezifischen Verbrauchs kann der Messdienstleiter zu Hilfe stehen.

Diese letztgenannten allgemeinen Informationen zu Einsparpotential und Beratungsübersicht können zudem auf der Startseite Ihrer Homepage sowie in der Weihnachtsausgabe Ihrer Mitgliederzeitschrift platziert werden zur Sensibilisierung. Wie empfehlen hierbei die Ergänzung um eine Beispielrechnung mit einer Durchschnittswohnung (vtw ~57 m²) bzgl. aktueller Kosten und potenziellem Einsparpotential für eine Raumtemperatur von 18°C (geschätzte Differenz zur „Wohlfühltemperatur“ 23°C zur möglichst zu haltenden Temperatur für die Schimmelvorsorge beträgt -5 Kelvin), da hierfür eine Berechnung in den in den Einheiten kWh und Euro möglich ist.

Da eine etwaige vertragliche Mindesttemperatur mit der EnSikuMaV §3 gleichzeitig ausgehebelt wird, sollten zusätzlich Hinweise zur Schimmelbildung bei niedrigeren Temperaturen und dem Zusammenhang zum Lüftungsverhalten (bspw. mit einer Taupunkttabelle) im Sinne der Mietergesundheit Platz finden!

Diese Hinweise sind als praxistaugliche Tipps gedacht und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind für den jeweiligen Einzelfall auf Anwendbarkeit zu prüfen.

 

 

GdW-Information 165 - EnSikuMaV
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Ihr Kontakt

Antje Schmidt
Referentin Prozessmanagement Planung / Bau / Energie
Telefon: +49 361 34010-223
E-Mail: Antje.Schmidt [at] vtw.de