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Vermieter müssen bei Mieterhöhung Drittmittel auflisten

Nach einer Wohnungsmodernisierung wird oft eine höhere Miete fällig. Vermieter müssen aber transparent machen, wenn sie staatliche Förderung einstreichen, urteilt der Bundesgerichtshof. Sonst ist die Erhöhung unwirksam.

Erhöht ein Vermieter nach einer Modernisierung die Miete, muss er Mietern in der Erklärung dazu nachvollziehbar etwaige Drittmittel wie staatliche Förderung für energetische Sanierungen offenlegen.

Bezahlt der Vermieter etwa Modernisierungsmaßnahmen mithilfe zinsverbilligter oder zinsloser Darlehen aus öffentlichen Haushalten, durch Darlehen oder Mietvorauszahlungen des Mieters, durch Leistungen eines Dritten für den Mieter oder aus Mitteln der Finanzierungsinstitute von Bund und Ländern, verringert das die Mieterhöhung entsprechend. Das solle sicherstellen, dass der Vermieter nicht bessergestellt wird gegenüber anderen, die aus eigenem Vermögen Sanierungen finanzieren.

Das Urteil finden Sie nebenstehend. 

BGH Urteil
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