Leichte Sprache

Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Bindungen geförderter Wohnungen

Im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 16/2023 wurde die aktuelle Fassung der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Bindungen geförderter Wohnungen, die zum 01. April 2023 in Kraft trat und am 31. März 2028 außer Kraft tritt, veröffentlicht.

Neben einigen redaktionellen Änderungen gab es auch inhaltliche Anpassungen. Die zulässige Wohnungsgröße wurde für Alleinstehende dahingehend ergänzt, dass die Wohnfläche 35 m² nicht unterschreiten darf. Obergrenze sind unverändert 45 m². Neu ist auch, dass neben den Formularen für die Beantragung eines WBS  zur Antragstellung alternativ dafür vorgesehene elektronische Verfahren genutzt werden können. Bisher Ein Portal für die elektronische Abwicklung der Antragstellung ist nach unseren Recherchen in Thüringen nicht verfügbar. Nur das Formular des eigentlichen Antrags kann elektronisch bearbeitet werden, u. a. hier https://thformular.thueringen.de/buerger/?s=wbs