Informationsveranstaltung „TKG-Novelle“
Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft. Damit fällt nach einer Übergangszeit von rund 2,5 Jahren nicht nur das Sammelinkasso und die Umlagefähigkeit für TV-Grundkosten zum 30. Juni 2024 weg. Das Gesetz regelt auch Finanzierungsmöglichkeiten zum Glasfaserausbau und Bedingungen für die Mitnutzung der vorhandenen Glasfaser-Infrastruktur in den Gebäuden. Um Sie frühzeitig über die wesentlichen Neuregelungen sowie erste Hinweise zu Konsequenzen und Handlungsoptionen für bestehende und zukünftige Versorgungsmodelle zu informieren, laden wir Sie zur kostenlosen Online Veranstaltung am 14. September 2021 ein.
Als Referenten haben wir Herrn Dr. Christoph Enaux, LL.M. (Georgetown), Partner/Rechtsanwalt der Kanzlei Greenberg Traurig Germany, LLP, in Berlin gewonnen. Er steht Ihnen neben Herrn Dr. Claus Wedemeier, Referent GdW, für Rückfragen zur Verfügung.
Die Veranstaltung findet am 14.9. von 14:00 bis 16:00 Uhr statt.
Folgender Ablauf ist vorgesehen:
- Begrüßung
- Einführung
- Übersicht über die gesetzlichen Neuerungen
a. Abschaffung der Umlagefähigkeit
b. Sonderkündigungsrecht
c. „Opt-out“ Abmeldemöglichkeit - „Umlage 2.0“ – neue Refinanzierungsmodelle für den Ausbau von Glasfasernetzen in Gebäuden
1. Glasfaserbereitstellungsentgel
2. Modernisierungsumlage - „DigiNetzG 2.0“ – Regulatorische Zugangsrechte und Entgeltmaßstäbe für Gebäudenetze
- Konsequenzen für bestehende und künftige Versorgungsmodelle in der Wohnungswirtschaft
- Ausblick
Bei Fragen steht Ihnen Uta Thiel gern zur Verfügung.
Die Veranstaltung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist bis 10. September 2021 möglich.
Die Zugangsdaten zur Zoom Videokonferenz erhalten Sie einige Tage im Voraus.
Ihr Kontakt

Uta Thiel
Referentin Digitalisierung/Neue Technologien
Telefon: +49 361 34010-213
E-Mail: uta.thiel [at] vtw.de