Änderung AVBFernwärmeV und Aufhebung FFAV geplant
Geplante Verbesserungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme sieht der GdW in vielen Punkten, z. B. hinsichtlich Transparenz und Verbraucherschutz, zu Preisen, Preisblättern, Netzverlusten und den Preisänderungsklauseln. Er begrüßt die Klarstellung, dass der Geltungsbereich auch Contracting umfasst. Angesichts der Klimaziele, der kommunalen Wärmeplanung, der Erwartungen an den Ausbau der Fernwärmenetze und -anschlüsse und der Defossilisierung der Wärme aus Netzen hat diese Novelle eine wegweisende Rolle. Leider wird der Verbraucherschutz an einer Stelle zurückgefahren, denn die mögliche Anpassung der Wärmeleistung durch den Kunden soll zu sehr eingeschränkt werden. Wenn die zukünftigen grünen Anteile an zahlungskräftige Kunden verkauft werden dürfen, verbleibt für Wohnungsunternehmen und ihre Mieter ein graues Produkt mit entsprechend hohen Emissionen. Zusätzliche Maßnahmen sind unverzichtbar!
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Antje Schmidt
Referentin Prozessmanagement Planung / Bau / Energie
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