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GdW FAQ-Liste: Energiepreisbremsen (Stand 06.02.2023)

– eine Anwendungshilfe in Kürze im NetzwerkWohnungswirtschaft erhältlich

Ab März 2023 wird der Gaspreis für Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 % des Verbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, für Fernwärme auf 9,5 Cent. Die Strompreisbremse deckelt den Preis für 80 % des Stromverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Für die restlichen 20 % des Verbrauchs gilt für Gas und Strom jeweils der Vertragspreis. Die Entlastungen wirken auf die Monate Januar und Februar 2023 zurück und sollen bis zum 30. April 2024 gewährt werden.

Der GdW hat zahlreiche Erleichterungen bei der Umsetzung des Gesetzes erreichen können. Diese betreffen insbesondere die Weitergabe der Entlastungen an den Mieter, die Anpassung der Vorauszahlungen sowie das Vorhalten über die Höhe der Entlastung. Auch bei der Berechnung EU-beihilferechtlich notwendiger Höchstgrenzen konnte der GdW erreichen, dass diejenigen Entlastungsbeträge ausgenommen sind, die an Mieter weitergegeben werden. Die Anwendungshilfe enthält eine Übersicht über die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und soll anhand einer FAQ-Liste die für die Wohnungswirtschaft relevantesten Fragestellungen zur Umsetzung der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen möglichst anschaulich beantworten. Da zu erwarten ist, dass sich mit der ab dem 15. Februar 2023 beginnenden Information der Versorger über die Entlastung Fragestellungen ergeben, die vielleicht nicht Gegenstand dieser Anwendungshilfe sind, soll die Liste fortgeführt und entsprechend aktualisiert werden.

 

GdW FAQ-Liste Energiepreisbremsen
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Formulierungshilfe Informationsschreiben an Mieter
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