Mini-PV-Anlagen für Mieter
In aller Munde sind seit 2022 Anlagen bis 600 Watt Peak, die auch gerne Balkonkraftwerke oder Steckersolaranlage genannt werden. Der Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft erkennt die Bestrebungen der Mieterschaft zur Teilhabe an der Energiewende an. Daher werden neben Mieterstromangeboten gewünschte private PV-Analgen, sog. „Balkonkraftwerke“ bzw. „plugin-PV-Geräte“ unterstützt. Erste Wohnungsunternehmen gehen proaktiv das Thema mit ihrem lokalen Netzbetreiber an.
Die Leistungsgrenze dieser Anlagen ist auf 600 Wp festgelegt, um das Hausnetz nicht zu überlasten. Ein Wechselrichter sorgt für die Umwandlung von Gleichstrom in Wechselstrom sowie den richtigen Betriebspunkt.
Insbesondere für Mieter die tagsüber Strom verbrauchen, können einige Haushaltsgeräte damit betrieben werden. Gut geeignet sind schattenfreie Lagen in entsprechender Gebäudehöhe mit Südausrichtung.
Mietrechtrechtlich sind bauliche Veränderung an der Mietsache durch deren Nutzer nicht vorgesehen, daher ist immer Zustimmung des Wohnungsunternehmens erforderlich! Die Gebäudesubstanz darf nicht verletzt werden.
Beachtung finden müssen hierbei die Kabelquerschnitte der Wohnung, die gesamte Elektroinstallation, die baulichen Gegebenheiten des Balkons/ Terrasse sowie energietechnische und -rechtliche Vorschriften, diese sind im Folgenden dargestellt. Zusätzlich können individuelle Anforderungen durch den zuständigen Netzbetreiber aufgestellt werden.
Bei Neubau und Sanierung kann eine separat abgesicherte Einspeisesteckdose gem. DIN VDE 0628-2 auf dem Balkon vorgesehen werden, um das Gebäude für zukünftige Installationen von Balkon-PV Anlagen fachgerecht vorzubereiten.
Um die Ästhetik der Fassade nicht zu beeinträchtigen können Wohnungsunternehmen die Vielfältigkeit der möglichen Module einschränken und Mietern eine Auswahl als Empfehlung zur Hand geben.
Vor Ort werden Anforderungen meist durch die Netzbetreiber bzw. Stadtwerke getrieben, daher ist es in jedem Falle ratsam sich vor der der Kommunikation mit den Mietern mit diesem lokalen Akteuren in Verbindung zu setzen.
Nun ist eine GdW-Arbeitshilfe erschienen, diese sowie Vorträge vom letzten Sommer finden sie nebenstehend. Außerdem haben wir folgende Hinweise für Sie erarbeitet:
Mögliche Aufstellorte an der Mietsache:
- Balkon/ Terrasse (Mietgegenstand)
- Aufstellung mit Ständer (ausrichtbare Unterkonstruktion)
- Aufhängung an Brüstung (Tragfähigkeit muss vorhanden sein, kein Spannbeton sowie keine Lackierung)
- Wandbefestigung (Tragfähigkeit muss gewährleistet sein, keine außenliegende Dämmung bzw. Wärmedämmverbundsystem)
- Garagendach (Pacht- oder Mietgegenstand)
- Mietergarten am Haus oder Extra (Mietgegenstand)
In jedem Falle ist zu beachten, dass mit der Ausrichtung gewährleistet ist, dass keine Blendeffekte bei anderen gegenüberliegenden Mietparteien entstehen.
Zudem ist für die Standortwahl zu beachten, ob diese die Nutzbarkeit des 2. Rettungswegs einschränkt, im Zweifel ist die Feuerwehr zu konsultieren. Die Feuerwehr Erfurt hat zur Brandschutzwerkstatt 2023 gesagt, dass kein Problem mit der Anbringung bis zur Hochausgrenze besteht, wobei man von einzelnen Anliegen ausgeht und nicht von einer flächendeckenden Verbreitung.
Technische Umsetzung bei Selbstnutzung und/oder Einspeisung in das Stromnetz:
- Anlage mit DGS-Sicherheitsstandard wird empfohlen, hier findet sich die Marktübersicht: https://www.pvplug.de/marktuebersicht/
- Windgesicherte Befestigung/ Beschwerung erforderlich
- Die Installation einer speziellen Energiesteckvorrichtung und ggf. der Stromverkabelung muss durch einen im Installateursverzeichnis eingetragenen Elektrofachbetrieb erfolgen
Keinesfalls Nutzung von Verteilersteckdosen im Schukostecker! Hierbei besteht Brandgefahr! - Ggf. Umrüstung des Stromzählers als Zweirichtungszähler durch den Netzbetreiber (vde)
- Ggf. Austausch der Sicherung bzw. zusätzliche „Einspeise“-Sicherung (gem. Netzbetreiber)
- ausschließlich Anlagen, die sich bei Netzausfall abschalten (VDE AR-N 4105) aus Sicherheitsgründen. Sonst besteht bei Ziehen des Netzsteckers eine gefährlich hohe Spannung.
Energierechtliche Vorgaben:
- Anmeldung der Anlage beim grundzuständigen Netzbetreiber
- Anmeldung beim Marktstammdatenregister (Bundesnetzagentur) innerhalb eines Monats
Daraus ableiten kann man folgende empfohlene Handlungsreihenfolge für interessierte Mieter:
- Netzbetreiber zur prinzipiellen Möglichkeit und Anforderung anfragen (elektrotechn. Situation vor Ort)
- Sonnenertrag und Wirtschaftlichkeit prüfen (Himmelsrichtung, Etage, Verschattung) und mögliche Neigung prüfen Stecker-Solar-Simulator | HTW Berlin (htw-berlin.de)
- Wohnungsunternehmen ansprechen und Erlaubnis für Betrieb, Aufstellart und Aufstellort einholen
- Modul auswählen (CE-Zeichen und DGS Sicherheitsstandard)
- Anschaffung der Anlage (Kostentragung durch Mieter)
- Zähler durch Netzbetreiber umrüsten bzw. zusätzlicher Zähler
- Energiesteckvorrichtung durch Elektrofachmann installieren lassen (Kostentragung durch Mieter)
- Anmeldung bei Netzbetreiber (entsprechend Strom-Jahresrechnung, auf Stromzähler vermerkt, evtl. Formular Stadtwerk) – Bestätigung anfordern!
- Anmeldung Markstammdatenregister www.marktstammdatenregister.de
Mietrechtliche Vorgaben:
Gemäß GdW-Muster-Mietvertrag zu zustimmungspflichtigen Handlungen §12 Abs. 1 Nr. 8:
Mieter bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters, wenn er „Um-, An- und Einbauten sowie Installationen vornimmt, die Mieträume, Anlagen oder Einrichtungen verändert; dies gilt auch, soweit die Maßnahmen für die behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich sind.”
Empfehlung für Wohnungsunternehmen:
- Absprache mit Netzbetreiber zum regionalen Vorgehen
- Vorauswahl der Module treffen und proaktiv Empfehlungen für eigenen Bestand aussprechen.
- Mieter über schlechte Wirtschaftlichkeit schonend/neutral hinweisen mit dem Tool -> Punkt 2)
- Bei weiterem Interesse potenzielle Aufstellorte prüfen
Stand: 27.01.2023
Ihr Kontakt

Antje Schmidt
Referentin Prozessmanagement Planung / Bau / Energie
Telefon: +49 361 34010-223
E-Mail: Antje.Schmidt [at] vtw.de