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Musterverträge – Ergänzung einer Klausel zur Verwendung der elektronischen Kommunikationsform

GdW ergänzt Musterverträge:

In Miet- oder Nutzungsverträgen wird eine Klausel zur Verwendung der elektronischen Kommunikationsform (z. B. E-Mail oder Mieterportale) zur Durchführung des Miet- oder Nutzungsverhältnisses eingeführt.  

Rundschreiben GdW
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RAin Claudia Dithmar
Justiziarin /
Referentin Recht
Telefon: +49 361 34010-216
E-Mail: claudia.dithmar [at] vtw.de