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Neue Rahmenvereinbarung „Strombezug“ zwischen vtw und envia Mitteldeutsche Energie AG

Zum 01.01.2020 tritt die neue Rahmenvereinbarung zum Bezug von Allgemeinstrom (z. B. Hauslicht) mit der envia Mitteldeutsche Energie AG in Kraft. Sie hat eine Laufzeit von 2020 bis 2022 und wurde entsprechend der Hinweise von vtw-Mitgliedsunternehmen entschlackt, an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst und inhaltlich erweitert. So können bspw. zukünftig An- und Abmeldungen von leerstehenden Wohnungen unbürokratisch über ein Onlineportal erfolgen.

Zum Juli 2020 hat enviaM eine neue Festpreisregelung erstellt, aufgrund deutlich gestiegener Strommarktpreise (teilweise über 10 €/MWh). Bei weiter steigenden Preisen ist nicht abschätzbar, wie lange die nebenstehenden Konditionen angeboten werden können. Bindefrist ist der 24.07.2020. Die neuen Preise gelten ausschließlich für zukünftige Vertragsabschlüsse ab 1.1.2022. Durch Wohnungsunternehmen bereits beauftrage Lieferzeiträume bleiben unberührt.

Als Ansprechpartner bei enviaM steht Marco Seifert in Chemnitz unter 0371/ 482-2344 und Marco.Seifert@enviaM.de  den vtw-Mitgliedsunternehmen zur Verfügung.

Erstellungsdatum: 18.12.2019
Änderungsdatum: 13.03.2020
2. Änderungsdatum 21.07.2020

enviaM Rahmenvereinbarung 2020
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enviaM Beitrittserklärung Festpreismodell
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enviaM Festpreisregelung
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Ihr Kontakt

Antje Schmidt
Referentin Prozessmanagement Planung / Bau / Energie
Telefon: +49 361 34010-223
E-Mail: Antje.Schmidt [at] vtw.de