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Orientierungshilfe der DSK (Datenschutzkonferenz) zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen Version 1.0 vom 24.01.2024

Vermieter:innen dürfen sich von Mietinteressent:innen vor dem Abschluss eines Mietvertrags eine Mieterselbstauskunft einholen. Nicht alle Fragen sind datenschutzrechtlich erlaubt. Nähere Informationen zu den datenschutzrechtlichen Grenzen sind in der Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen der DSK vom 24.01.2024 enthalten. Die Mieterselbstauskunft enthält Informationen, die für die Entscheidung über die Begründung eines Mietverhältnisses von Bedeutung sind. Ein Musterfragebogen zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen ist der Orientierungshilfe der DSK beigefügt.

Anbei finden Sie die Orientierungshilfe nebst Muster.

Orientierungshilfe nebst Muster
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Ihr Kontakt

RAin Claudia Dithmar
Justiziarin /
Referentin Recht
Telefon: +49 361 34010-216
E-Mail: claudia.dithmar [at] vtw.de