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Radonproblematik in Thüringen

Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Edelgas. Es ist unsichtbar, geruch- und geschmacklos und entsteht als Zwischenprodukt beim Zerfall von natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen im Boden, wie Uran. Radon kann durch Wegsamkeiten in Gebäude eindringen und sich in der Raumluft anreichern. Es kann zum Beispiel durch Risse im Fundament oder durch nicht abgedichtete Kabel- und Rohrschächte in den Keller- und Erdgeschossbereich eindringen.
Die Inhalation von Radon und seiner Folgeprodukte ist – nach dem Tabakrauchen – die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs in Deutschland.
Mit Inkrafttretens des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG) am 27. Juni 2017 und der Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung – StrlSchV) zum 31. Dezember 2018 werden der Schutz der Bevölkerung vor Radon in Aufenthaltsräumen und der Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen geregelt.
Die Bundesregierung hat im März 2019 einen Radonmaßnahmenplan aufgestellt, er dient zur Information über die geplanten Maßnahmen von Bund und Ländern zum Schutz vor Radon.

Bis zum 31. Dezember 2020 waren die Länder verpflichtet, Gebiete ausweisen, in denen eine beträchtliche Zahl an Gebäuden den Referenzwert überschreitet – sogenannte Radonvorsorgegebiete. Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) hat im Thüringer Staatsanzeiger vom 21.12.2020 die Thüringer Gebiete ausgewiesen. Von folgenden Gemeinden wird erwartet, dass die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitatskonzentration in der Luft in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den Referenzwert von 300 Bq/m3 gemäß § 124 StrlSchG oder § 126 StrlSchG überschreitet:

Lfd. Nr.       

Gemeinde-kennzahl     

Gemeinde

Landkreis

1

16070011

Elgersburg

Ilm-Kreis

2

16066023

FlohSeligenthal

Schmalkalden-Meiningen

3

16072006

Goldisthal

Sonneberg

4

16073028

Gräfenthal

Saalfeld-Rudolstadt

5

16070058

Großbreitenbach

Ilm-Kreis

6

16070029

Ilmenau

Ilm-Kreis

7

16073037

Katzhütte

Saalfeld-Rudolstadt

8

16076034

Kauern

Greiz

9

16076036

Korbusen

Greiz

10

16067044

Luisenthal

Gotha

11

16069061

Masserberg

Hildburghausen

12

16066047

Oberhof

Schmalkalden- Meiningen

13

16076055

Paitzdorf

Greiz

14

16077041

Posterstein

Altenburger Land

15

16076061

Ronneburg

Greiz

16

16063066

Ruhla

Wartburgkreis

17

16069042

Schleusegrund

Hildburghausen

18

16073113

Schwarzatal

Saalfeld-Rudolstadt

19

16067065

Tambach-Dietharz

Gotha

Laut TLUBN weisen die Rennstegregion, die Ilm-Saale-Platte sowie das Osterland eine hohe Radonverdachtsklasse auf. Unsere Wohnungsunternehmen in den betroffenen Bereichen werden nach der Gebietsausweisung für Neubauten die Pflicht auferlegt bekommen, durch bauliche Maßnahmen weitgehend zu verhindern, dass Radon in das Gebäude eindringen kann. Außerdem ist für Arbeitsplätze in diesen Gebieten die Radon-Konzentration im Bereich des Kellers und im Erdgeschoss zu messen. Die Messung muss innerhalb von 18 Monaten nach der Festlegung des Gebiets und Aufnahme der beruflichen Betätigung am Arbeitsplatz erfolgen. Bei Überschreitung des Referenzwertes von 300 Becquerel pro Kubikmeter müssen Maßnahmen eingeleitet werden. Im  Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gesammelten Daten zeigen, dass Beschäftigte an betroffenen Arbeitsplätzen im Durchschnitt die höchste effektive Dosis pro Jahr erhalten – mehr als Berufsgruppen, die bspw. in der Röntgenmedizin oder der Kerntechnik tätig sind.

Informationen zur Messung, Schutz, Maßnahmen und den gesetzlichen Regelungen hat das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) im Merkblatt Radon veröffentlicht. Im TLUBN ist ein Radon-Telefon und E-Mail für Anfragen zur Thematik Radon geschaltet:
E-Mail: radon-info@tlubn.thueringen.de   Telefon:  0361 – 57 3943943  (Montag bis Donnerstag: 09:00 – 11:30 und 13:00 – 15:30 Uhr, Freitag: 09:00 – 11:30 Uhr)

Erstellt:                                02.03.2020
GdW Rundschreiben:        30.03.2020
Artikel Mieterzeitung:       12.11.2020
Radonvorsorgegebiete:      21.12.2020