Leichte Sprache

Schriftliche Stellungnahme zur DS 8/2487

Erstes Thüringer Entlastungsgesetz / Artikel 12 Thüringer Bauordnung

Die ThürBO soll gemäß Regierungsvertrag novelliert werden, um folgendes zu bewirken:
1) Vereinfachungen
2) Beschleunigungen
3) Weiterentwicklung des seriellen Bauens
4) Digitalisierung, Standardisierung, Automatisierungspotentiale
5) Regelungen zur Bauvorlageberechtigung aufgrund der
Anerkennung von Berufsqualifikationen

Das pdf mit den Positionen des vtw finden Sie hier zum Download.