Tagung Kommunale Wärmeplanung 23.04.2024
Fast 150 Gäste reisten am 23. April nach Weimar, um mehr über den wohnungswirtschaftlichen Blick auf die Wärmewende zu erfahren. In seiner Begrüßung verdeutlichte Frank Emrich, Verbandsdirektor des vtw, die Lage der Wohnungswirtschaft, die zwischen den Energieversorgern und den Mietern eine Position mit vielen Aufgaben und wenig Spielraum hat. Er betonte, dass die Wärmewende gemeinsam mit allen Beteiligten und unter der Berücksichtigung der wertvollen Daten der Wohnungswirtschaft geplant und umgesetzt werden muss. Frank Emrich zählte verschiedene technische Optionen auf und schloss mit den Worten: „Aber ganz ohne Fördermittel bleibt am Ende nur die Frage, wer zuerst pleitegeht, die Vermieter oder die Mieter.“
Der Seniorexperte Eric Eigendorf vom Kompetenzzentrum kommunale Wärmeplanung (KWW) in Halle nahm den Anwesenden gleich zum Einstieg die Hoffnung, eine Lösung zu präsentieren. Er erklärte detailliert die aktuelle Bundesgesetzeslage der Pflicht zur Wärmeplanung. Im Moment befänden sich deutschlandweit bereits viele Kommunen in der Bestandsanalyse, darauf folgt eine Potentialanalyse und erst danach könne ein Zielszenario festgelegt und eine Umsetzungsstrategie entwickelt werden.
Cornelia Gießler vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz und betonte die Vorreiterrolle Thüringens. Sie erklärte, dass sich Thüringen für ein schlankes zusätzliches Gesetz entschieden hat, um die Vorgaben vom Bund umzusetzen. Sie stellt den Teilnehmern die Kernpunkte des neuen Gesetzes vor. So sollen zum Beispiel die Kosten der kommunalen Wärmeplanung vollständig über Fördermittel finanziert werden. 39 Kommunen haben bereits Fördermittel des Bundes beantragt. Cornelia Gießler sagte, dass es in Thüringen „hoffentlich noch vor den Landtagswahlen eine gesetzliche Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung geben wird“. Aktuell sehe es so aus, als würde das Gesetz in der Sitzungswoche Anfang Juni verabschiedet werden. Frank Emrich betonte die große Bedeutung dieses Termins: „Es ist die letzte Möglichkeit, dieses wichtige Gesetz noch vor den Landtagswahlen auf den Weg zu bringen. Die Thüringer Politiker dürfen die Vorreiterrolle unseres Bundeslandes in der kommunalen Wärmeplanung nicht durch Untätigkeit vernichten.“
Harald Rapp, Bereichsleiter Stadtentwicklung bei der Arbeitsgemeinschaft Fernwärme (AGFW), stellte den Praxisleitfaden „Kommunale Wärmeplanung“ sowie die zugehörigen neuen Arbeitsblätter FW 701 & 702 des AGFW-Regelwerkes vor, dessen Zielgruppe alle Stakeholder sind. Das aktuelle Exemplar finden Sie als kostenlosen Download unter: https://www.agfw.de/kwp
Prof. Dr. Matthias Koziol aus Cottbus zeigte einen Überblick über die unterschiedlichen Planungs- und Akteursebenen sowie die Potentiale verfügbarer Primärenergieträger und sagte: „Alle diese Träger müssen bei jeder Planung geprüft werden, die Nutzungsmöglichkeiten sind regional sehr unterschiedlich. Er glaubt, dass es in Zukunft vermehrt hybride Systeme mit Gasheizungen geben wird und auch die Fernwärmenetze einen Aufschwung erleben werden, z.B. auch als Niedertemperaturnetze, die sogar zur Kühlung genutzt werden könnten.
Am Ende des Tages stand fest: Es gibt nicht „die eine Lösung“ um alle Ziele gleichzeitig zu erreichen. Die Zielkonflikte bleiben und können am besten durch frühzeitige kooperative Wärmeplanung abgemildert werden. Es wird nicht ausbleiben, zu Priorisieren und damit auch transparent zu machen, dass die Wärmewende dazu führen wird, dass die Wohnkosten weiter steigen werden. Die Kommunikation der Kosten für Klimaneutralität ist eine Aufgabe für alle Beteiligten. Neben Politikern auf Bundesebene, auf Landesebene und kommunalen Entscheidungsträgern sind auch die Stadtwerke und Vermieter in der Pflicht. Nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung kann das Ziel „Akzeptanz in der Bevölkerung“ erreicht werden.
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Antje Schmidt
Referentin Prozessmanagement Planung / Bau / Energie
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