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Zweite Berechnungsverordnung (II.BV)

Im Jahr 2022 erhöht sich die bisherige Instandhaltungskostenpauschale für die „Grenzjahrgänge“ 2000 und 1990 wie folgt:

  • Bezugsfertigkeit 01.01. bis 31.12.2000 von 9,21 Euro auf 11,68 Euro,
  • Bezugsfertigkeit 01.01. bis 31.12.1990 von 11,68 Euro auf 14,92 Euro je Quadratmeter Wohnfläche jährlich.